Nachhaltigkeit

Die SATURIA verknüpft die Beurteilung und Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken mit den 17 Zielen der Vereinten Nationen (SDG) für nachhaltige Entwicklung und hier insbesondere mit dem daraus folgenden Leitgedanken der sog. ESG-Risiken, deren Umsetzung und Einhaltung sich an dem Zeitplan der UN, bis 2030 orientiert.   

Dem Verständnis dieser drei Aspekte
Environmental, Social und Governance (ESG) folgend, gilt es daher diejenigen Einflüsse, Ereignisse oder Bedingungen zu vermeiden, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell zu erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage des von uns verwalteten Vermögens sowie der SATURIA führen könnte.  Da die verwalteten AIF sowie die SATURIA ausschließlich im Segment „Immobilien“ geschäftlich agieren und der Immobiliensektor nach wissenschaftlichen Berechnungen für etwa 1/3 der Emissionen in Europa verantwortlich ist, kommt ihm daher eine besondere Bedeutung bei der Bekämpfung des Klimawandels zu. Unter Beachtung dieses Aspekts bedürfen folglich die Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt, also potenziellen Transitionsrisiken (bspw. CO2-Bepreisung) sowie physischen Risiken (bspw. Extremwetterereignisse) einer besonderen Aufmerksamkeit.

Ausgehend von diesem Leitgedanken sowie der erlassenen Verordnung des europäischen Parlaments über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor informieren wir dazu wie folgt:


 1.       Strategie im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
           (Art. 3 der Verordnung (EU) 2019/2088)

Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne des „BaFin Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken“ v. 24. September 2019 werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung definiert, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben können.

Das Geschäftsmodel der SATURIA schließt kategorisch jedwede Geschäftsaktivitäten aus, die im Zusammenhang mit Organisationen oder Investoren stehen könnten, deren Mittelherkunft einen Verdacht auf Geldwäsche oder eine Verletzung des Compliance Gedankens begründen könnten. Darüber hinaus werden keine Emissionen neuer AIF geplant, die nicht im Einklang mit den verabschiedeten Klimazielen stehen oder zu einer Schädigung der Umwelt führen könnten. Das bedeutet, dass Geschäftstätigkeiten, die in Verbindung mit Waffen, Atomkraft und fossilen Brennstoffen stehen, ausgeschlossen sind.

2.       Nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
         (Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/2088)

Unsere Gesellschaft ist bestrebt den Gedanken der Nachhaltigkeit auch im eigenen Unternehmen umzusetzen und zu fördern. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:

Im Rahmen unserer Handlungsmöglichkeiten und der uns dabei zur Verfügung stehenden technischen und wirtschaftlichen Ressourcen versuchen wir verantwortlich Maßnahmen zu ergreifen, die eine Schonung oder Verbesserung der Umwelt und des Klimas vorsehen.

Wir verfolgen das Ziel ökonomisch sinnvoller Lösungen zur Reduktion von Energie und Wasserverbrauch sowie zur Senkung von CO2-Emissionen. Dabei stimmen wir uns bestmöglich mit unseren Dienstleistern, Mietern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern ab, um schädliche Einflüsse auf unsere Umwelt zu vermeiden oder zu reduzieren. Die angestrebte Umsetzung dieser Maßnahmen steht daher im Einklang mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) der Vereinten Nationen.
 

3.       Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
         (Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/2088

Das interne Vergütungssystem der SATURIA als KVG ist nach Maßgabe des § 37 KAGB mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und setzt keine Anreize zur Eingehung von Risiken, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen oder den Gesellschaftsverträgen der verwalteten Investmentvermögen vereinbar sind. Das eingerichtete Vergütungssystem steht im Einklang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Zielsetzung der Vergütungspolitik ist daher die Ausrichtung am Geschäftsmodell, am nachhaltigen Erfolg und an der Risikostruktur der SATURIA.

Das Vergütungssystem erfasst insbesondere die Geschäftsleitung der SATURIA, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder der verwalteten Investmentvermögen hat (sog. Risikoträger). Grundsätzlich kann neben dem Jahresfestgehalt auch eine variable Vergütung gewährt werden. Die Jahresfestgehälter aller Mitarbeiter richten sich nach der Werthaltigkeit der Stelle bzw. der ausgeübten Funktion, entsprechend den Marktgegebenheiten. Vergütungsrelevant sind unter anderem die Anforderungen an die Qualifikation und die Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie die Vergütung vergleichbarer Positionen. Durch die Ausgestaltung der Vergütungsregelungen, insbesondere die Höhe des Jahresfestgehalts, wird sichergestellt, dass für die Mitarbeiter keine Abhängigkeit von einer variablen Vergütung entsteht. Das Vergütungssystem wird jährlich auf Wirksamkeit, Angemessenheit und Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben überprüft und bei Bedarf angepasst.